Die KVWL konnte gemeinsam mit dem Berufsverband der Palliativmediziner in Westfalen-Lippe e.V. und den Krankenkassen zum 01.07.2023 einen neuen Vertrag zur allgemeinen und spezialisierten ambulanten palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Versorgung von unheilbar erkrankten Patienten in Westfalen-Lippe gemäß § 140a SGB V in Verbindung mit § 132d Abs. 3 SGB V abschließen.
Anlass war der jetzt gesetzlich zu berücksichtigende Bundesrahmenvertrag nach § 132 d Abs. 1 Satz 1 SGB V zur SAPV. Vor diesem Hintergrund musste der bisherige westfälisch-lippische Palliativvertrag inhaltlich angepasst und vor allem zukunftsfest gemacht werden. Die seit Jahren in Westfalen-Lippe etablierten Versorgungsstrukturen bleiben erhalten.
Wichtig: Bitte beachten Sie das Ablaufschema der Patienteneinschreibung durch teilnehmende koordinierende Haus-/Fachärzte!
Von den Palliativpatienten benötigen wir die Anlage 3: Teilnahmeerklärung des Versicherten und die Anlage 3a: Stammblatt. Bitte füllen Sie diese als Hausarzt gemeinsam mit dem Palliativpatienten aus und faxen Sie die Formulare unterschrieben an den PKD Hamm.
Fax PKD Hamm: +49 (0) 2381 - 48 28 601Einer unserer Koordinatoren wird sich nach Erhalt der Einschreibung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wenn Sie als Haus- oder Facharzt noch nicht als einschreibender Arzt bei der KVWL gemeldet sind, füllen Sie bitte die Anlage 1 aus und faxen Sie diese an die KVWL.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Folgende Dateien stehen für Sie zum Download bereit:
Anlage 3: Teilnahmeerklärung des Versicherten
Anlage 3a: Stammblatt
Patienteninformation zum Datenschutz
Informationen für Ärzte:
Ablaufschema der Patienteneinschreibung durch teilnehmende koordinierende Haus-/Fachärzte
Anlage 1: Teilnahmeerklärung des koordinierenden Haus-/Facharztes
Anlage 14: Feedback-Bogen
Palliativvertrag
Quelle: KVWL